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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen elektronisch abgerufen werden

Aktualisiert: 6. Feb. 2023

Wir möchten Sie über verpflichtende Neuerungen beim Ablauf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung informieren, das die Regierung gerade auf den Weg bringt. Diese muss ab 01.01.23 bei den Krankenkassen elektronisch abgerufen werden.

Für genauere Infos diesbezüglich laden Sie hier unser Update zur als PDF herunter:


KR_Update 22.12.
.pdf
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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen elektronisch abgerufen werden



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