

STEUERN IM BLICK - Mai 2026
Trägt der Arbeitgeber die Kosten für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung seines Arbeitnehmers in den Ruhestand, führen diese Kosten bei dem Ausscheidenden nicht zu Arbeitslohn. Dies gilt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs zumindest dann, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs schafft Sicherheit für Eltern, die im Zuge der vorwegg

Kanzlei Rothstein
13. Mai1 Min. Lesezeit


STEUERN IM BLICK - Juli 2025
Anfang Juni 2025 hat die Bundesregierung einen „Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des...

Kanzlei Rothstein
8. Juli 20251 Min. Lesezeit





