

STEUERN IM BLICK - Oktober 2026
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat interessante Fragen zu einer ab 2026 geltenden (lohnsteuerlichen) Neuregelung beantwortet. Dabei geht es um die Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten für betriebliche (Hybrid-)Elektrofahrzeuge des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuzeisen: Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz sieht für das Familienheim e

Kanzlei Rothstein
vor 2 Tagen1 Min. Lesezeit





