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STEUERN IM BLICK - Februar 2026

Mit Wirkung ab 2026 sind wichtige steuerliche Änderungen zu beachten. Dies sind vor allem die Anhebung der Entfernungspauschale, die Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie und die neue Aktivrente.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzu­weisen:


  • Der Bundesfinanzhof hält das „Bundesmodell“ bei der Grundsteuer für verfassungskonform. Es ist aber davon auszugehen, dass die Kläger Verfassungsbeschwerde beim Bundesver­fassungsgericht einlegen werden.

  • Die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden wird zwar zur Regel – doch nicht wie ursprünglich geplant ab 2026, sondern erst ab 2027. Der Gesetzgeber hat hier nachjustiert.  

  • Bei  betrieblichen  Elektro- oder  Hybridelektrofahrzeugen  des  Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden, stellt die Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten einen steuerfreien Auslagenersatz dar. Bis Ende 2025 gewährte das Bundesfinanzministerium hier monatliche Pauschalen. Mit Wirkung ab 2026 wurde nun eine Strompreispauschale eingeführt.


Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Februar 2026. Viel Spaß beim Lesen!


Die Ausgabe finden Sie als PDF im Anhang zur freien Verfügung.










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