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STEUERN IM BLICK - November 2025

Das Steueränderungsgesetz 2025 liegt im Entwurf vor. Vorgesehen  sind  insbesondere  die Anhebung  der  Entfernungspauschale,  die Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie sowie bessere Rahmenbedingungen für Ehrenamtliche und gemeinnützige Ver­eine.


Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzu­weisen:


  • Ist  die  Buchführung  nicht  ordnungsgemäß,  erfolgen mitunter Hinzuschätzungen. Der Bundesfinanzhof hat nun bezweifelt, dass sich die amtliche Richtsatzsammlung des Bundesfinanzminis­teriums in ihrer bisherigen Form als Grundlage für eine Schätzung eignet.

  • Unternehmen müssen den Inhalt der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung  durch   Datenfernübertragung   übermitteln    (E-Bilanz). In diesem Zusammenhang hat das Bundesfinanz­minis­terium nun ein aktualisiertes Datenschema der Taxonomien sowie Hinweise zu den unverdichteten Kontennachweisen mit Kontensalden veröffentlicht.  

  • In Zeiten des Fachkräftemangels versuchen Arbeitgeber, neues Personal zu akquirieren bzw. verdiente Mitarbeiter zu motivieren, indem sie ihnen z. B. steuerfreie Sachbezüge gewähren. Ein Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen zeigt, wie der geldwerte Vorteil bei einem Firmenfitnessprogramm zu ermitteln ist.


Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für November 2025.

Viel Spaß beim Lesen!


Die Ausgabe finden Sie als PDF im Anhang zur freien Verfügung.



ree







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