

STEUERN IM BLICK - März 2026
Kosten für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes oder einer Garage gehören nicht zu den Unterkunftskosten, die bei einer doppelten Haushaltsführung nur mit höchstens 1.000 EUR im Monat angesetzt werden können. Damit hat der Bundesfinanzhof der anderslautenden Ansicht der Finanzverwaltung ausdrücklich widersprochen. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Für den Veranlagungszeitraum 2022 wurde den Anspruchsberechtigten einmalig eine Energiepre

Kanzlei Rothstein
vor 4 Tagen1 Min. Lesezeit





