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STEUERN IM BLICK - März 2026

Kosten für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes oder einer Garage gehören nicht zu den Unterkunftskosten, die bei einer doppelten Haushaltsführung nur mit höchstens 1.000 EUR im Monat angesetzt werden können. Damit hat der Bundesfinanzhof der anderslautenden Ansicht der Finanzverwaltung ausdrücklich widersprochen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzu­weisen:


  • Für den Veranlagungszeitraum 2022 wurde den Anspruchs­berechtigten  einmalig  eine  Energiepreispauschale  i. H.  von  300 EUR gewährt. Nun gibt es Entscheidungen der Finanz­gerichte,  die  sich  mit  folgenden  Fragen  beschäftigen:  Ist  das  Finanzamt berechtigt, eine vom Arbeitgeber zu Unrecht aus­gezahlte Energiepreispauschale von diesem zurückzufordern?  Ist die Energiepreispauschale auch für Rentner steuerpflichtig?

  • Trägt der Arbeitnehmer die Kosten für den Parkplatz am Arbeitsort, auf dem er seinen Firmenwagen abstellt, mindert diese Zahlung nicht den geldwerten Vorteil aus der Dienstwagenbesteuerung. So lautet eine wenig erfreuliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs.  

  • Die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale sind auch mit einem Minijob kombinierbar. Was es dabei zu beachten gibt, darüber hat jüngst die Minijob-Zentrale informiert.


Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für März 2026. Viel Spaß beim Lesen!


Die Ausgabe finden Sie als PDF im Anhang zur freien Verfügung.










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