

STEUERN IM BLICK - Dezember 2025
Bei einem unbefristeten Leiharbeitsverhältnis kommt eine dauerhafte Zuordnung des Leiharbeitnehmers zu einer ersten Tätigkeitsstätte beim Entleiher regelmäßig nicht in Betracht. Durch diese steuerzahlerfreundliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs sind die Fahrten zum Entleiher grundsätzlich nach Reisekostengrundsätzen als Werbungskosten abzugsfähig. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weitera

Kanzlei Rothstein
vor 2 Tagen1 Min. Lesezeit





