Sie spielen mit dem Gedanken, Ihren Berater zu wechseln und Mandant der Kanzlei Rothstein zu werden? Das ist in praktisch allen Fällen ein völlig unkomplizierter Prozess. Mit dem Wechsel zu uns gehen sie kein Risiko ein – wenn Sie mit unserer Leistung wider Erwarten unzufrieden sein sollten, können Sie selbstverständlich jederzeit und ohne Kündigungsfrist den Auftrag beenden.
Gelegentlich bekommen wir mit, dass Mandanten Angst davor haben, den Berater zu wechseln. In praktisch allen Fällen sind Beraterwechsel völlig unkompliziert. Dies setzt allerdings voraus, dass beim alten Berater keine Honorarforderungen offen sind. In diesem Fall könnte der ehemalige Berater nämlich an den Unterlagen und an von ihm verwalteten Datenbeständen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Ansonsten steht einem Wechsel nichts im Wege. Insbesondere ist der ehemalige Berater auch nach Beendigung seiner Tätigkeit zur Berufsverschwiegenheit verpflichtet. Ein Verstoß hiergegen hätte für ihn straf- und berufsrechtliche Konsequenzen.
Soweit ein Berater mit der Tätigkeit begonnen hat, steht ihm allerdings für die geleistete Tätigkeit sein Honoraranspruch zu. Wir empfehlen deshalb regelmäßig, begonnene Leistungen aus Kostengründen vom alten Berater fertigstellen zu lassen.
Wir setzen praktisch durchweg die Software der DATEV eG in ihrer jeweils aktuellsten Version ein. Die DATEV kann vielfältige Daten in ihre EDV-Landschaft importieren.
Sollte Ihr alter Berater nicht mit der Software der DATEV gearbeitet haben, prüfen wir gerne und für Sie kostenlos, ob wir die Fremddaten importieren können. Aus unserer reichhaltigen Erfahrung als Insolvenzverwalter und Sanierungsberater sind wir mit dem Import von Fremddaten sehr gut vertraut.
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